Steuerrecht
Gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich ständig und sind nicht kalkulierbar. Insbesondere hat sich das Steuerrecht zu einem Rechtsgebiet entwickelt, den der Steuerzahler nicht mehr allein bewältigen kann.
Die Rechtsanwaltskanzlei Yendi bietet speziell für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende und Freiberuflern sowohl Unternehmens- als auch Steuerberatung an. Als Mandant profitieren Sie von einer ganzheitlichen betrieblichen und persönlichen Beratung rund um Unternehmensentwicklung, Steuern und Finanzierung.
Kernpunkt unserer Tätigkeit ist die Steuerberatung und die Erstellung von steuer- und handelsrechtlichen Jahresabschlüssen.
Dies ist unser Leistungsspektrum
-Finanzbuchführung einschließlich der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungenen
-Lohnbuchführung einschließlich Lohnsteueranmeldungen und Meldungen an Krankenkassen sowie alle anfallenden Nebenleistungen
-Jahresabschlußerstellung nach Handels- und Steuerrecht
-Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen
-Vertretung bei Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden
-Betreuung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
-Erbschaftsteuererklärung und steuerliche Beratung Testament / Erbvertrag
-Steuerliche Gutachten zu rechtlichen Einzelfragen
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist die umfassende Betreuung und das Coaching von Existenzgründern. Wir erläutern Ihnen die steuerlichen Verpflichtungen und alles, was im Zusammenhang mit einer Existenzgründung zu beachten ist. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein effizientes, kostengünstiges und auf Ihren Betrieb maßgeschneidertes System für Finanzbuchführung und Lohnbuchführung. Wir unterstützen Sie auch bei der Erlangung von Fördermitteln für Ihren Betrieb.
Finanzbuchführung und Jahresabschlußerstellung sind für uns unmittelbare Ansätze, Sie auch eingehend im betriebswirtschaftlichen Bereich zu beraten. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an: